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REGLEMENT

Die Duisburger Filmwoche ist das Festival des deutschsprachigen Dokumentarfilms. Es wird jedoch herzlich eingeladen, den Begriff Dokumentarfilm recht offen zu verstehen - Grenzgänger des Genres sind uns ebenso herzlich willkommen wie die "Mischformen".

Alle Formate können eingereicht werden. Bei der Länge allerdings machen wir Einschränkungen: Die Filme sollten mindestens 60 Minuten (35 mm und 16 mm), bzw. 45 Minuten (Video und Super 8) lang sein. Ausnahmen sind bei Fernsehproduktionen möglich. Hier sind Mindestlängen von 30 Minuten zugelassen.

Stichtag ist der 1. September 1998 (Uraufführung bzw. Erstausstrahlung).

Die Filmemacher/innen müssen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz leben bzw. Angehörige dieses Staates sein. Während der Filmwoche müssen sie anwesend sein und ihren Film in Duisburg vertreten.

Filme, die diesem Reglement entsprechen, müssen bis zum 13. August 1999 zur Sichtung eingetroffen sein.

Abschließend wird über das Programm Anfang September entschieden.


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